IKN
Die Ingenieurkammer Niedersachsen als Standesorganisation der Ingenieure aller Fakultäten gehört zu den Bestellungskörperschaften für Sachverständige - auch im Bauwesen.
In einer eigenen Nomenklatur definiert die IKN die Bestellungsgebiete. Auskünfte über das Bestellungsverfahren erteilt Herr Fred Charbonnier.
Sind die formalen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllt, so muss sich der Antragsteller der Prüfung der Besonderen Sachkunde unterziehen. Die Prüfung setzt sich im Regelfall zusammen aus
- der schriftlichen forensischen Prüfung,
- der schriftlichen fachtechnischen Prüfung und
- der mündlichen fachtechnischen Prüfung
und dauert in der Regel einen Tag.
Für die Prüfung steht der IKN eine Gruppe von qualifizierten Ingenieuren, die sog. Sachverständigen-Prüfungskommission zur Verfügung. Aus dieser Gruppe wählt die IKN ein Dreier-Gremium als Prüfungskommission für den konkreten Fall aus.