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Bauvorhaben

Bei der Realisierung Ihrer Baumaßnahme stehen wir Ihnen gerne von der Vorplanung bis zur Objektüberwachung zur Verfügung.

Aufgrund der Eintragung in die bei der Ingenieurkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasser sind wir bauvorlageberechtigt, dass heißt, wir planen Ihr Bauvorhaben und reichen für Sie den Bauantrag zur Genehmigung durch die zuständige Baubehörde ein.

Nach der Ausführungsplanung holen wir Angebote der Handwerker ein - entweder in Form eines Generalunternehmers oder in Form von Einzelgewerken - und beraten Sie bei der Auftragsvergabe.

Einen besonderes Augenmerk legen wir für Sie auf die Objektüberwachung (Bauleitung), weil wir der Überzeugung sind, dass eine fachgerechte Bauleitung Kosten und Mängel vermeidet.

Eine Fülle von öffentlich-baurechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften sind beim Bauen zu beachten:
  • NBauO
  • DVNBauO
  • UVV
  • BauGB
  • u. v. a. m.

Wir helfen Ihnen beim Weg durch die Instanzen.