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Privat-Gutachten

Zu unseren Auftraggebern gehören Privat-Personen genauso wie Firmen und öffentliche Ämter und Einrichtungen. Unsere Leistungen umfassen im Wesentlichen Gutachten zu folgenden Themen:
  • Beurteilung von Schadensfällen
  • Beschreibung von Instandsetzungsmaßnahmen
  • Schätzung der zugehörigen Kosten
  • Aufstellung von Mängellisten bei Neubauten
  • Überwachung von Bauleistungen (Controlling)
  • Bautenstandsberichte
  • Außergerichtliche Beweissicherung
  • Schlichtungsgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Versicherungsgutachten

Es ist für uns selbstverständlich, dass unsere Gutachten nach den gleichen Kriterien erstattet werden, wie dies für gerichtlich beauftragte Gutachten zwingend vorgeschrieben ist, nämlich eindeutig nach den Grundsätzen der Neutralität und Objektivität.

Für uns steht immer der technische Sachverhalt im Vordergrund und nicht die mögliche Interessenlage unseres Auftraggebers. Diese Arbeitsweise bewirkt, dass unsere Gutachten auch im Falle einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung als qualifizierter Parteien-Vortrag gelten, also eine wichtige technische Basis für ein trotz aller Bemühungen nicht zu vermeidendes Gerichtsverfahren darstellen.

Wir arbeiten also nicht nach dem Motto:"Wessen Bier ich trink, dessen Lied ich sing."

Gutachten

Im Zuge der Stadtbahnverlängerung wurde dieses Brückenbauwerk einer Bundesautobahn erweitert. Bei der hier notwendigen Beweissicherung begleiteten wir die Baumaßnahme beginnend mit der Befunderhebung vor den Erweiterungsarbeiten bis zu ihrer Fertigstellung.