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Schallschutz

Die Belästigung durch Tritt- und/oder Luftschall aus fremden Bereichen, z. B. angrenzenden Wohnungen, beeinträchtigt das Wohlbefinden des Menschen nachhaltig.

Oft sind es subjektive Empfindungen, die zu Klagen Anlass geben. Deshalb gilt es, die behaupteten Mängel zu objektivieren. Dies gelingt nur mittels Schallschutzprüfungen.

Hierfür beauftragen wir mit Spezialgeräten ausgestattete Materialprüfanstalten. Das von ihnen gelieferte Ergebnis der Schallmessungen beurteilen wir und definieren die notwendigen Maßnahmen.

Damit es nicht erst zu Streitigkeiten nach der Vollendung eines Objektes kommt, können die trennenden Bauteile vor ihrer Herstellung schallschutztechnisch bemessen werden.